Sachverständiger T. Kerstan

Sachverständiger im Elektrotechniker Handwerk                 DEKRA zertifiziert für Schäden an Photovoltaikanlagen


// ABNAHMEN UND GEWÄHRLEISTUNG

ABNAHME NACH FERTIGSTELLUNG

Der Moment der Fertigstellung Ihrer PV-Anlage ist gekommen. Die PV-Anlage ist installiert und produziert die ersten Kilowattstunden sauberen Sonnenstrom. Jeder Hausbesitzer freut sich ungeduldig auf diesen Moment!


Ein entscheidender Schritt erfordert jetzt nochmal besondere Sorgfalt – die Abnahme der Photovoltaikanlage.


Dennoch gilt: Keine Eile! Denn die Konsequenzen einer übereilten oder gar unbeabsichtigten stillschweigenden Abnahme der PV-Anlage schmälern unter Umständen die Freude an der Sonnenernte erheblich. Und das oft über viele Jahre hinweg.

Abnahme bedeutet die Übergabe der PV-Anlage vom Unternehmer an den Kunden. Dabei bestätigt der Kunde, dass er die Leistung seines Vertragspartners als vollständig und ordnungsgemäß erbracht akzeptiert und die PV-Anlage wie vereinbart, insbesondere ohne Mängel, errichtet worden ist.

Bis zum Zeitpunkt der Abnahme ist der Handwerksbetrieb bei Mängeln in der Beweispflicht. Nach erfolgter Abnahme liegt diese beim Bauherren, also Ihnen! Und das kann im Zweifel sehr teuer werden. Des Weiteren wird mit der Abnahme die Vergütung des Unternehmers fällig.

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Umso wichtiger, einen erfahrenen Sachverständigen bei der Abnahme an seiner Seite zu haben, um kein finanzielles Risiko einzugehen.

Nach meiner Erfahrung sollte eine Abnahme immer auf fachlicher „Augenhöhe“ erfolgen. Außerdem ist eine durch den Sachverständigen begleitende Bauabnahme immer eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Der Kunde kann sich sicher sein, dass die Leistung korrekt und mangelfrei ist. Der Handwerksbetrieb sichert sich durch die begleitende Abnahme zusätzlich ab und hat einen zufriedenen Kunden, der ein Multiplikator in Sachen Qualität für ihn ist.


// GEWÄHRLEISTUNG

GUTACHTEN VOR ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNG

Läuft die Gewährleistung Ihrer Anlage ab, ermöglicht Ihnen ein Gutachten Fehler und Risiken zu entdecken und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit einem Gutachten zu diesem Zeitpunkt nutzen Sie die letzte Gelegenheit, Ansprüche aus den Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Hersteller oder Generalunternehmer oder Errichter geltend zu machen.

Ob Solarpark oder Dachanlage, vor dem Ablauf der Garantie und Gewährleistung der einzelnen Komponenten oder des gesamten Gewerkes ist es ratsam, die Photovoltaik-Anlage auf mögliche Mängel untersuchen zu lassen, denn mängelfreie Produkte sind wichtig für einen guten Anlagenertrag. 

Ein PV-Anlagencheck vor Ablauf gibt Ihnen die Möglichkeit Mängelansprüche gegenüber dem Errichter Ihrer Anlage oder dem Hersteller der Produkte anzumelden. SV-Kerstan unterstützt Sie bei der Abnahme vor Ende des Ablaufs und prüft Ihre Anlage bis ins kleinste Detail. 

Der im Anschluss für Ihre Solaranlage erstellte detaillierte Prüfbericht, legt Ihnen die offensichtlichen sowie versteckten Mängel dar. Hierzu gehören auch kleine Fehler wie beginnende Delamination oder Schneckenspuren, die in den kommenden Jahren zu großen Problemen werden können. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Investition in eine Photovoltaik-Anlage auch langfristig erfolgreich ist.


WAS WIR IM ZUGE DES GEWÄHRLEISTUNGSCHECKS PRÜFEN:

- Vollständigkeit der Anlagendokumentation
- Zustand der Anlagen gemäß Baujahr / Stand der Technik
- Kompatibilität der PV-Komponenten
- Ertragscheck im Vergleich zu andere Anlagen und dem Standort
- Zustand der Komponenten (kleine, große und zukünftige Mängel)


Rufen Sie uns an und wir sprechen über Ihr Vorhaben...



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